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Die Stiftung VorsorgeDatenbank und ihre Kooperation mit der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG

Die Stiftung VorsorgeDatenbank betreibt die Website www.vorsorgedatenbank.de und ist Ihr Vertragspartner bei allen bestellten Dienstleistungen und Büchern.

Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat sich das Ziel gesetzt, das Grundrecht des Menschen auf Selbstbestimmung zu stärken und Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder Alter entscheidungsunfähig geworden sind, bei der Durchsetzung ihrer Vorsorgeverfügungen europaweit zu unterstützen.

Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht der Landesdirektion Dresden (ehemals Regierungspräsidium Dresden).

Über die Stiftung VorsorgeDatenbank können Sie Ihre Vorsorgeverfügungen registrieren/archivieren lassen, damit diese im gesundheitlichen Krisenfall schnell gefunden werden können. Die Stiftung VorsorgeDatenbank nutzt dabei die Datenbank der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG. Diese wurde im Frühjahr 2004 in Dresden gegründet. Die Datenbank ist eine notwendige Ergänzung des "Zentralen Vorsorgeregisters" der Bundesnotarkammer. Das "Zentrale Vorsorgeregister" darf gemäß § 78d Bundesnotarordnung nur von den Betreuungsgerichten eingesehen werden. Es darf Krankenhäusern und Ärzten keine Informationen zur Verfügung stellen. Im "Zentralen Vorsorgeregister" können auch keine Verfügungen archiviert werden. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch bei der Datenbank der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG, die die Stiftung VorsorgeDatenbank für Ihre Kunden nutzt.

Wir, die Stiftung VorsorgeDatenbank, geben zudem die VorsorgeBücher heraus und haben für Sie das VorsorgeTelefon eingerichtet, über das Sie Rechtsrat bei spezialisierten Rechtsanwälten einholen können.

Außerdem haben wir rechtssichere Formulare für Sie entwickelt. Diese finden Sie zum Einen online, wenn Sie sich bei www.vorsorgedatenbank.de registriert und angemeldet haben, zum Anderen in den VorsorgeBüchern.
Darüber hinaus haben wir das VorsorgeTelefon eingerichtet, falls Sie Fragen zur Patientenverfügung oder zu anderen Vorsorgeverfügungen haben, erteilen Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte rechtlichen Rat.

Des Weiteren organisieren wir für Sie das VorsorgeRecht Netzwerk von Güte-/Schlichtungsstellen, die Sie im Falle einer Auseinandersetzung bei der Umsetzung von Patientenverfügungen kostengünstig beraten können.
Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, ein Fax oder rufen Sie uns an (hier geht es um Kontaktformular).

Herzlichst Ihre

JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Rechtsanwalt
Thorsten Detto
Rechtsanwalt

Vorstand Stiftung VorsorgeDatenbank