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Was jeder wissen sollte

Ein Unfall. Eine plötzliche Erkrankung. Sie werden bewusstlos oder im Schock in ein Krankenhaus eingeliefert.

Wer kann jetzt für Sie handeln und entscheiden? Ihr Ehepartner? Ihre Kinder? Freunde?

Niemand - falls Sie nicht vorgesorgt haben. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht kann ein Erwachsener von niemandem, auch vom Ehepartner nicht, rechtlich vertreten werden. Es sei denn, Sie haben mit einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht alles geregelt.

Wie erfahren Ihr Partner, Ihre Familie oder Ihre Freunde davon, dass Sie im Krankenhaus sind? Wie können die behandelnden Ärzte schnell herausfinden, wer Ihr Hausarzt ist, um sich von ihm Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, die Sie nehmen müssen und andere für die Behandlung wichtige Hinweise geben zu lassen? Die Suche nach Ansprechpartnern kostet das Krankenhaus viel Zeit und Aufwand und ist nicht immer erfolgreich. Viele Menschen leben allein, zuhause ist niemand zu erreichen.

Aber: Die Krankenhausärzte dürfen Ihren Familienangehörigen, Verwandten, Lebenspartnern oder Freunden und sogar dem Hausarzt über Ihre Krankheit und Therapievorschläge nur dann Auskunft geben, wenn sie dafür von Ihnen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurden. Das Krankenhaus darf im Grunde nicht einmal Auskunft geben, dass sie dort behandelt werden. Zwar müssen die Ärzte Ihren "mutmaßlichen Willen" zu der Frage erkunden, wem gegenüber Sie wohl den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hätten, wenn Sie es selbst nicht mehr tun können. Das ist eine schwierige Angelegenheit und bringt für die Ärzte eine große Rechtsunsicherheit mit sich. Besonders bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, "Patchworkfamilien" oder Verwandtschaften mit verschiedenen Familiennamen lassen sich familiäre Beziehungen nur schwer feststellen.

Wir haben die Lösung

Mit unserer Hilfe stellen Sie schnell und unkompliziert sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen und Ihr behandelnder Arzt im Notfall gefunden werden können.
Tragen Sie die Personen und den Hausarzt/Vertrauensarzt, die benachrichtigt werden sollen und für die Sie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, selbst in die VorsorgeDaten ein. Sie können die Einträge jederzeit ändern und aktualisieren.
Drucken Sie den Notfallausweis aus und legen sie ihn zu Ihrer Versicherungskarte damit sofort erkannt wird, dass die Kontaktdaten bei uns abgefragt werden können.

Mit unseren rechtssicheren Formularen regeln Sie alle Fragen schnell und unkompliziert. Unsere VorsorgeBücher geben darüber hinaus weitere Tipps. Und wissen Sie mal nicht weiter helfen Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte über unser VorsorgeTelefon.

Lassen Sie uns eine Partnerschaft für Ihre Sicherheit aufbauen.