Hier entscheide ich selbst über mein Leben

Jeder, der über das Wichtigste - sein Leben - selber bestimmen will, sollte sich, unabhängig von seinem Alter, einmal ein wenig Zeit nehmen.

Er sollte einmal für seine Zukunft vorsorgen. Er sollte einmal für sich und seine Familie rechtssicher planen. Das schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass im Notfall nach dem eigenen Willen schnellstens gehandelt und entschieden werden kann.

Auf diesem Portal der Stiftung VorsorgeDatenbank können Sie alles einfach, verständlich und rechtssicher lösen. Und natürlich bei Bedarf auch jederzeit wieder ändern bzw. aktualisieren.

Machen Sie am besten gleich Ihren VorsorgeCheck. Dann sehen Sie sofort, ob noch was zu regeln ist. Und wenn ja was. Das gilt auch für die Organverfügung, mit der sich niemand gerne beschäftigen will. Aber auch das sollten Sie regeln, insbesondere dann, wenn Sie kein Organspender sein wollen - damit Sie bei einer Auslandsreise nicht gegen Ihren Willen zu einem Spender werden.

Die Stiftung Vorsorgedatenbank unterstützt satzungsgemäß Ihr Selbstbestimmungsrecht. Wir bieten Ihnen deshalb die kostenfreie Registrierung Ihrer Organspendenentscheidung und den kostenfreien Ausdruck der entsprechenden Organspendenausweise an.

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit selbständig abändern und neu registrieren, die neuen Ausweise ausdrucken.

Entscheiden Sie selbst, damit nicht Ihre Familienangehörigen / Lebenspartner rätseln müssen, was Sie zum Todeszeitpunkt wirklich gewollt hätten. Denn nach dem deutschen Transplantationsgesetz müssen die nächststehenden Verwandten und Lebenspartner befragt werden, wenn Sie selbst keine dokumentierte Entscheidung getroffen haben, ob Sie einer Entnahme Ihrer Organe und/oder Gewebeteile zugestimmt hätten oder nicht.

Wenn Sie positiv entscheiden, können die Ärzte nach Ihrem Tode tätig werden ohne wertvolle Zeit zu verlieren.

Wenn Sie negativ entscheiden, was Ihr gutes Recht ist und Sie brauchen sich dafür vor niemandem zu rechtfertigen, dann müssen die Ärzte Ihre Entscheidung akzeptieren und dürfen Ihre Verwandten / Lebenspartner nicht mehr befragen. Es ist besonders wichtig, diese Negativentscheidung als Widerspruch zur Organentnahme zu dokumentieren, wenn Sie in Länder reisen, in denen die Widerspruchslösung gilt. Beispielsweise in Österreich, Spanien, Italien oder Schweden können Sie nach dem Tode explantiert werden, wenn Sie einer Organ- und Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Den negativen Organspendenausweis, mit dem Sie einer Entnahme Ihrer Organe und/oder Gewebeteile widersprechen, haben wir deshalb in mehreren Fremdsprachen verfasst.

Nehmen Sie diese wichtige Entscheidung in die eigene Hand!

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